Fahrschule Birseck aktuell
Autofahren mit 17 – einjährige Lernphase
Ab dem 1. Januar 2021 kann man den Lernfahrausweis für das Auto bereits mit 17 Jahren erwerben. Wer vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr den Lernfahrausweis beantragt, kann frühestens nach einem Jahr die praktische Führerprüfung ablegen.
Übergangsbestimmungen:
Jahrgänge 2001 und 2002: Wer den Lernfahrausweis vor dem 31.12.2020 erhält, muss die einjährige Lernphase nicht durchlaufen.
Jahrgang 2003: Der Lernfahrausweis kann bereits beantragt werden. Wird er im 2021 ausgestellt, kann man mit 17 mit der Fahrausbildung beginnen und muss die einjährige Lernphase nicht durchlaufen. Die praktische Prüfung kann frühestens ab dem 18. Geburtstag abgelegt werden.